Die Waffensachkunde ist die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für den Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Sie ist außerdem Pflicht für alle, die als verantwortliche Aufsichtsperson auf einer Schießstätte für Feuerwaffen tätig sein möchten.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
Besonderheiten:
- Erwerb der Waffensachkunde
- Erwerb der „Aufsicht Feuerwaffen"-Lizenz
Lerninhalte:
- Waffenrechtliche Grundlagen
- Beschussrechtliche Grundlagen
- Notwehr und Notstand
- Waffentechnische Grundlagen
- Handhabung von Schusswaffen
Ziele: Die Sachkundeausbildung befähigt dich, sach- und fachgerecht mit einer Schusswaffe umzugehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen sicher zu beherrschen. Du lernst, wie du als Sportschütze oder Aufsichtsperson verantwortungsvoll handelst – und vermeidest Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten werden im Vereinstraining erworben und sind nicht Bestandteil dieser Ausbildung, jedoch im Rahmen der Prüfung nachzuweisen.
tlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen.



